Fahren und sparen - die Kfz-Versicherung ohne Schufa
Es ist wieder so weit. Der Herbst erhält Einzug und die meisten Kfz-Versicherungswechsel stehen kurz bevor. In diesem Jahr ist die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung sogar besonders sinnvoll, da sich die Regionalklassen massiv verändert haben und etliche Autofahrer im nächsten Jahr höhere Beiträge zahlen, während andere Fahrer mitunter viel sparen. Doch selbst diejenigen mit dem Pech, sich in einer teuren Regionalklasse wiederzufinden, können bei der Kfz-Versicherung sparen. Und da spielt es nicht einmal eine Rolle, ob ein Eintrag in der Schufa vorhanden ist. Denn selbst ohne eine blütenweiße Schufa gibt es sie, die günstige Kfz-Versicherung.
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Warum sollte ich die Kfz-Versicherung überhaupt wechseln?
Die einfachste Antwort ist, dass der Unterhalt eines Autos zu teuer ist, um es nicht zu tun. Die Verträge der Kfz-Versicherungen sind, anders als beispielsweise bei Krediten, keine langjährigen Verträge. Die Versicherungsdauer gilt zuerst einmal nur für ein Jahr, verlängert sich aber, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Und genau durch diese Kündigung können Autofahrer sparen. Denn durch den hohen Konkurrenzdruck gibt es immer wieder Tarife, die sich kostensparend auf einen Kfz-Halter auswirken. Dabei muss noch nicht einmal auf Leistungen verzichtet werden. Oft ist es sogar so, dass ein neuer Tarif mehr Leistungen beinhaltet und doch günstiger ist. Gerade bei bereits über Jahre laufenden Altverträgen sind Einsparungen in dreistelliger Höhe drin. Grundsätzlich lohnt sich der Wechsel der Kfz-Versicherung aus den folgenden Gründen:
• Verbesserte Leistungen - Autofahrer sollten so gut geschützt wie nur möglich unterwegs sein. Selbst ohne eine gute Schufa bieten die Versicherer interessante und günstige Tarife mit einem großen Versicherungsumfang.
• Kaskoschutz - wer bislang nur die einfache Kfz-Haftpflicht oder auch eine Teilkaskoversicherung nutzte, kann durch einen Wechsel auch ohne gute Schufa mitunter eine Vollkaskoversicherung zu guten Konditionen erhalten.
• Kostengünstiger - durch den Wechsel der Kfz-Versicherung lassen sich Kosten sparen - in jedem Tarif. Gerade durch die veränderten Regionalklassen ist es sinnvoll nachzuprüfen, ob nicht eine andere Kfz-Versicherung durch ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis punktet.
Stört die Schufa beim Wechsel der Kfz-Versicherung?
Menschen mit einem Schufa-Eintrag wissen, dass die automatische Abfrage der Bonität durchaus zu Problemen und dem Nichtzustandekommen von Verträgen führen kann. Bei der Kfz-Versicherung ist das jedoch nicht unbedingt der Fall:
• Pflichtversicherung - in Deutschland ist es verboten, ein Auto ohne einen Versicherungsnachweis auf den Straßen zu führen. Bereits die Zulassung des Kfz scheitert, wenn keine Kfz-Versicherung nachgewiesen werden kann. Als Pflichtversicherung wird jedoch nur die reine Kfz-Haftpflicht bezeichnet. Diese Kfz-Versicherung muss daher jedem Autohalter bewilligt werden. Doch selbst bei den Kaskoversicherungen ist es ohne Probleme durch die Schufa möglich, einen Vertrag zu erhalten.
• Vorauszahlung - die Bonitätsauskunft der Schufa ist schlecht und eine Kaskoversicherung gar nicht möglich? Nein, das stimmt nicht. Denn die Kfz-Versicherung kann im Voraus bezahlt werden. Wer diesen Weg geht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit sogar eine Vollkaskoversicherung erhalten. Gleichzeitig bedeutet die Vorauszahlung, dass der Versicherungsnehmer wieder Kosten einspart, da die Versicherer Rabatte geben.
• Viele Tarife - keine Kfz-Versicherung bietet nur einen einzigen Tarif in den unterschiedlichen Versicherungstypen. Ist die Bonitätsauskunft der Schufa schlecht, kann es zwar sein, dass die Kfz-Versicherung die Zusage zu einem Tarif verweigert, doch einen anderen anbietet. In seltenen Fällen erwarten die Versicherungen aufgrund einer schlechten Schufa die Vorauszahlung, geben dann aber den Wunschtarif frei.
Generell sollten Autohalter bedenken, dass der Abschluss der Kfz-Versicherung ohne die Einbeziehung der Schufa nicht funktioniert. Die Abfrage der Schufa-Daten erfolgt heute automatisch, doch schauen sich die wenigsten Kfz-Versicherer die Ergebnisse zu genau an. Auch erhalten die Versicherer keine Auflistung der gespeicherten Daten, sondern nur den Punktwert, der Aufschluss über die vermutete Zahlungswahrscheinlichkeit geben soll.
Wie kann ich die Kfz-Versicherung ohne Schufa wechseln?
Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist die Kündigung der alten Versicherung notwendig. Hier ist die landläufige Meinung, dass der Vertrag spätestens am 30. November des Jahres gekündigt werden muss, damit der Wagen ab dem 01. Januar bei einer neuen Kfz-Versicherung versichert ist. Diese Annahme entspricht aber nicht mehr unbedingt der Realität. Es gibt mehrere Vertragsarten, die den Kündigungszeitraum bestimmen:
• Kalenderjahr - geht die Versicherung über ein Kalenderjahr, ist der spätmöglichste Kündigungszeitraum tatsächlich der 30. November.
• Jahresvertrag - da viele Fahrzeuge unter dem Jahr angeschafft werden und somit nach dem 01. Januar versichert werden, gehen viele Versicherer dazu über, die Kfz-Versicherung vom Startpunkt an für ein Jahr zu berechnen. Nun kann das Versicherungsjahr auch am 17. April enden.
• Zeitverträge - wer im Sommer einen anderen Wagen fährt oder sich ein Modell extra für den Winter zulegt, schließt nicht selten nur Saisonversicherungen ab. Auch hier weichen die Kündigungszeiten mitunter von der landläufigen Meinung ab.
Welcher Kündigungstermin für einen selbst gültig ist, steht im Versicherungsvertrag. Wer die Kfz-Versicherung wechseln möchte, kommt daher nicht umhin, sich den Vertrag einmal anzusehen und nach dem Ablaufdatum zu suchen. Die Kündigungsfrist beläuft sich hingegen immer auf einen Monat, wobei die Kündigung am letzten Tag der Kündigungsfrist tatsächlich der Versicherung vorliegen muss. Sollte die Frist bereits in wenigen Tagen ablaufen, hilft es, die Kündigung vorab per E-Mail oder Fax zu versenden und schließlich auf dem Postweg nachzuschicken. Somit ist die Kündigungsfrist gewahrt.
Alternativ zu den üblichen Kündigungszeiten kann die Kfz-Versicherung ohne Schufa noch aus Gründen der Sonderkündigung gewechselt werden:
• Beitragserhöhung - erhöht der bisherige Versicherer die Beiträge und hängt die Erhöhung nicht von einem Verschulden des Versicherungsnehmers ab, kann die Kündigung mit einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Erhöhungsschreibens aufgelöst werden.
• Unfallregulierung - nach der Regulierung eines Unfalls kann der Versicherungsnehmer - wie auch die Versicherung - den Vertrag auflösen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer über die abgeschlossene Regulierung Kenntnis erhielt.
• Abmeldung - wird der Wagen verkauft oder verschrottet, endet der Vertrag über die Kfz-Versicherung grundsätzlich.
Wie gehe ich beim Wechsel der Kfz-Versicherung ohne Schufa vor?
Es ist immer gut, bereits eine neue Kfz-Versicherung ausgewählt zu haben, bevor der alte Vertrag gekündigt wird. Über das Internet, beispielsweise über unseren Vergleichsrechner, ist es ganz einfach, die Kfz-Versicherungen ohne Schufa miteinander zu vergleichen. Der Vergleichsrechner greift auf die online verfügbaren Tarife der einzelnen Versicherer zu und gleicht sie mit den gemachten Eingaben ab. Der Vergleich dauert keine halbe Stunde und die Versicherungsanfrage kann im Anschluss direkt gestellt werden. Wir empfehlen bei dem Wechsel der Kfz-Versicherung folgende Schritte:
- Schritt 1: Vergleich
Über den Vergleichsrechner wird nun nach den möglichen und günstigen Kfz-Versicherungen gesucht. Es sollte jedoch nicht nur der Preis im Vordergrund stehen, viel wichtiger sind die Inhalte der Tarife. Bietet eine Kfz-Versicherung ohne Schufa eventuell höhere Deckungssummen als eine andere? Sind in der Teilkaskoversicherung mehr Schadensbilder abgedeckt, als woanders?
- Schritt 2: Versicherungsanfrage
Wer die neue Kfz-Versicherung gefunden hat, stellt nun eine Versicherungsanfrage. Nun erst wird die Versicherung die Bonitätsauskunft bei der Schufa einholen. Wie bereits erwähnt, werden die wenigsten Anfragen aufgrund der Schufa abgelehnt. Kommt der Vertrag zustande, erhält der neue Versicherungsnehmer eine eVB-Nummer als Bestätigung des neuen Versicherungsstatus.
- Schritt 3: Kündigen
Nun wird die alte Versicherung gekündigt. Damit es nicht zu knapp wird, sollte der Vergleich der Versicherungen rechtzeitig durchgeführt werden. So haben Versicherungsnehmer auch bei einer eventuellen Ablehnung durch ihre Wunschversicherung ausreichend Zeit, einen neuen Tarif zu finden und die alte Versicherung zu kündigen.
Bei einem bereits angemeldeten Fahrzeug braucht der Kfz-Halter nicht mehr weiter tätig werden. Die alte Kfz-Versicherung meldet der Zulassungsbehörde, wann der Vertrag endet, wie auch die neue Versicherung die Zulassungsbehörde darüber informiert, dass sie den Versicherungsschutz fortan übernimmt. Wer einen Wagen neu zulässt, nimmt einfach die eVB-Nummer mit und belegt mit ihr den Versicherungsstatus.
Jetzt wird in der KFZ Versicherung trotz Schufa gespart!
Regen Sie sich nicht über die neuen Regionalklassen auf, sondern werden Sie tätig. Schauen Sie einfach über unseren Tarifrechner, ob Sie nicht trotz der neuen Einordnung und der Preisanpassung bei einer anderen Kfz-Versicherung etliche Gelder im Jahr sparen können. Das geht auch ohne eine lupenreine Schufa und einige Einsparmöglichkeiten haben Sie selbst in der Hand. Geben Sie bereits im Vergleich an, dass Sie die Kfz-Versicherung halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen - beide Zahlungsoptionen sind mit Rabatten durch die Versicherer verknüpft, sodass Sie nochmals geringere Kosten haben. Auch durch die Bestimmung einer Selbstbeteiligung können Sie die Versicherungsbeträge nach unten regulieren. Denken Sie nur daran, dass Sie die Selbstbeteiligung im Schadensfall immer entrichten müssen. Ist der Eigenanteil zu hoch, könnte hieraus ein neuer Schufa-Eintrag entstehen - und das wollen Sie natürlich nicht.